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EU-Kommission sieht Pharmaindustrie als Preistreiber

Die Pharma-Industrie behindert systematisch die Einführung preisgünstiger Medikamente, so das Ergebnis einer Studie, die die EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes in Brüssel vorgestellt hat. „Die Hersteller von Originalpräparaten bemühen sich aktiv darum, den Markteintritt von Generika zu verzögern“, sagte Kroes. Für das Gesundheitswesen bedeute dies unnötige Kosten in Milliardenhöhe. Durchschnittlich sieben Monate müssten die Verbraucher darauf warten, dass billigere Nachahmer-Präparate (Generika) auf den Markt kommen, nachdem die Patente für die Originale ausgelaufen sind. Einsparungen von 20 Prozent wären möglich, wenn die Generika unmittelbar nach Ablauf der Patente für die „Großen“ auf den Markt kämen, hat die Kommission anhand einer Reihe von Medikamenten errechnet. Wie die Presseagentur AP berichtet, wurde als eine der ersten Konsequenzen aus der Untersuchung ein Kartellverfahren gegen den französischen Pharmakonzern Les Laboratoires Servier eröffnet, sowie gegen mehrere Produzenten von Nachahmer-Präparaten.

Wacht über den Wettbewerb: EU-Kommissarin Neelie Kroes

Wacht über den Wettbewerb: EU-Kommissarin Neelie Kroes

Auslöser der Untersuchung seien „beunruhigende Trends“ auf dem Pharmamarkt gewesen, teilte die Kommission mit. Demnach hat sich die Zahl neuer Arzneien von durchschnittlich 40 in den Jahren 1995 bis 1999 auf lediglich 27 in den Jahren seit 2000 verringert. Demgegenüber stehen Ausgaben der Bürger für Medikamente von derzeit 430 Euro pro Kopf und Jahr. In der gesamten Europäischen Gemeinschaft summiert sich dies auf 214 Milliarden Euro jährlich, was etwa zwei Prozent des Bruttosozialproduktes entspricht. Weil die Bevölkerung immer älter wird, werde sich der Druck auf die Gesundheitssysteme weiter erhöhen, sagt die EU-Kommission voraus und sieht sich in der Pflicht, den Zugang zu „innovativen, erschwinglichen und sicheren Medikamenten ohne unzulässige Verzögerungen“ zu gewährleisten.

„Der Wettbewerb funktioniert nicht so, wie er sollte“, lautet das wichtigste Ergebnis der Untersuchung, bei der neben 70 pharmazeutischen Firmen und Interessenverbänden auch Verbraucher- und Patientengruppen, Ärzte und Apotheker, Versicherungen, Kliniken, Patentämter und weitere Interessensgruppen angehört wurden. In den Dokumenten, die von den Mitarbeitern der Wettbewerbskommissarin Kroes durchforstet wurden, fanden sich klare Belege für eine Blockadepolitik der großen Pharmafirmen: „Wir identifizieren Möglichkeiten, an Patente heran zu kommen, die alleine dem Zweck dienen, die Bewegungsfreiheit unserer Konkurrenten einzuschränken“, wird eine Strategie beschrieben und weiter: „Die Rechte an konkurrenzfähigen Alternativen in den großen Märkten halten wir so lange, bis das Risiko minimal ist, dass konkurrierende Produkte erscheinen“.

Kroes wirf den Herstellern der Originalpräparate vor, den Zulassungsanträgen der billigeren Konkurrenten oftmals aus rein taktischen Gründen zu widersprechen. Vor Gericht hatten sich dann aber nur zwei Prozent aller geprüften Fälle als stichhaltig erwiesen, bei denen große Pharmafirmen behauptet hatten, die Nachahmerpräparate seien weniger sicher oder weniger wirksam als das Original.

Den Argwohn der Wettbewerbskommission haben außerdem mehrere Gerichtsverfahren erweckt, die nach einem ähnlichen Muster abliefen: Firmen der forschenden Arzneimittelindustrie klagten dabei zunächst gegen die Hersteller von günstigeren Nachahmerpräparaten, dann wurden die Verfahren gegen Zahlung einer Geldsumme an die Generika-Produzenten eingestellt. Diese Abkommen will die Kommission nun ebenfalls genauer untersuchen mit der Begründung: „Vergleichsvereinbarungen, die die Markteinführung von Generika beschränken sind potentiell rechtswidrig“.

Für die Hersteller der Originalpräparate liegen die Probleme dagegen ganz woanders: Sie unterstützten zwar die Forderung der Kommission nach Einführung von EU-weit gültigen Patenten. An der verzögerten Markteinführung der preiswerteren Nachahmer-Arzneien seien aber nicht die forschenden Unternehmen schuld, sondern „Mängel im Rechtrahmen“.

Quellen:

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Amgen erhält Patent auf EPO

In den Vereinigten Staaten darf ein Eiweiß, welches das Wachstum von roten Blutkörperchen anregt, künftig nur noch von der Firma Amgen vertrieben werden. Die Entscheidung des US-Patentamtes garantiert Amgen Exklusivrechte auf die gentechnisch hergestellte Substanz Erythropoietin (EPO). Einem Forscher des Unternehmens war es 1983 als erstem gelungen, das Gen zu finden und zu isolieren, welches die Erbinformation für EPO enthält. Die Substanz, welche natürlicherweise in der Niere gebildet wird, hat sich bei der Behandlung von Dialysepatienten als hilfreich erwiesen und könnte auch ausgewählten Aidspatienten zugutekommen.

(erschienen in „DIE WELT“ am 2. April 1991)

Patentverbot in der EG für Tiere und Pflanzen?

Anders als in den USA soll es innerhalb der EG auch weiterhin verboten bleiben, Patente für Tiere und Pflanzen zu vergeben. Im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das auch für die Bundesrepublik Gültigkeit besitzt, ist es dagegen möglich, Mikroorganismen wie Hefen, Bakterien und Viren sowie deren Produkte unter Patentschutz stellen zu lassen.

Auch die Verfahren, mit denen die Mikroorganismen verändert werden können, sind demnach prinzipiell schützbar. Dies berichteten gestern der Abgeordnete des Europaparlamentes Willie Rothley (SPD) und der Bundestagsabgeordnete Heinz Seesing (CDU) vor der Wissenschaftspressekonferenz in Bonn.

Gerade erst 14 Monate ist es her, dass in den USA eine gentechnisch veränderte Maus patentiert wurde, die als Modell für die Entstehung von Brustkrebs dienen soll. Inzwischen wurde in den Vereinigten Staaten eine große Anzahl von Patentanträgen gestellt.

Wie Seesing berichtete, werde sich der Rechtsausschuss des Bundestages demnächst mit der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Schutz biotechnologischer Verfahren befassen. Sie soll neue Entwicklungen in der Biologie mit dem geltenden Patentrecht in Einklang bringen.

Der Rechtsausschuss will es auf nationaler Ebene beim derzeitigen Patentrecht belassen, so Seesing. Der Ausschuss hat die Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass bei einer Neuordnung innerhalb der EG das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten und Tierrassen bestehen bleibe.

Für den 21. Juni kündigte Seesing einen umfangreichen Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie an, der dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden soll. Mit dem Dokument wird die Beratung des Ausschusses über den Bericht der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie“ abgeschlossen, in dem die Kommission vorgeschlagen hatte zu prüfen, ob eine Erweiterung des Patentschutzes für Pflanzen und Tiere nötig ist.

Rothley befürwortete, die Pflanzensorten eher im Rahmen des Sortenschutzrechtes, Tiere dagegen im Patentrecht zu behandeln.

(erschienen in der WELT am 14. Juni 1989)