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Amgen erhält Patent auf EPO

In den Vereinigten Staaten darf ein Eiweiß, welches das Wachstum von roten Blutkörperchen anregt, künftig nur noch von der Firma Amgen vertrieben werden. Die Entscheidung des US-Patentamtes garantiert Amgen Exklusivrechte auf die gentechnisch hergestellte Substanz Erythropoietin (EPO). Einem Forscher des Unternehmens war es 1983 als erstem gelungen, das Gen zu finden und zu isolieren, welches die Erbinformation für EPO enthält. Die Substanz, welche natürlicherweise in der Niere gebildet wird, hat sich bei der Behandlung von Dialysepatienten als hilfreich erwiesen und könnte auch ausgewählten Aidspatienten zugutekommen.

(erschienen in „DIE WELT“ am 2. April 1991)

Patentverbot in der EG für Tiere und Pflanzen?

Anders als in den USA soll es innerhalb der EG auch weiterhin verboten bleiben, Patente für Tiere und Pflanzen zu vergeben. Im Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ), das auch für die Bundesrepublik Gültigkeit besitzt, ist es dagegen möglich, Mikroorganismen wie Hefen, Bakterien und Viren sowie deren Produkte unter Patentschutz stellen zu lassen.

Auch die Verfahren, mit denen die Mikroorganismen verändert werden können, sind demnach prinzipiell schützbar. Dies berichteten gestern der Abgeordnete des Europaparlamentes Willie Rothley (SPD) und der Bundestagsabgeordnete Heinz Seesing (CDU) vor der Wissenschaftspressekonferenz in Bonn.

Gerade erst 14 Monate ist es her, dass in den USA eine gentechnisch veränderte Maus patentiert wurde, die als Modell für die Entstehung von Brustkrebs dienen soll. Inzwischen wurde in den Vereinigten Staaten eine große Anzahl von Patentanträgen gestellt.

Wie Seesing berichtete, werde sich der Rechtsausschuss des Bundestages demnächst mit der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Schutz biotechnologischer Verfahren befassen. Sie soll neue Entwicklungen in der Biologie mit dem geltenden Patentrecht in Einklang bringen.

Der Rechtsausschuss will es auf nationaler Ebene beim derzeitigen Patentrecht belassen, so Seesing. Der Ausschuss hat die Bundesregierung aufgefordert, sicherzustellen, dass bei einer Neuordnung innerhalb der EG das Verbot der Patentierung von Pflanzensorten und Tierrassen bestehen bleibe.

Für den 21. Juni kündigte Seesing einen umfangreichen Bericht des Ausschusses für Forschung und Technologie an, der dem Deutschen Bundestag vorgelegt werden soll. Mit dem Dokument wird die Beratung des Ausschusses über den Bericht der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie“ abgeschlossen, in dem die Kommission vorgeschlagen hatte zu prüfen, ob eine Erweiterung des Patentschutzes für Pflanzen und Tiere nötig ist.

Rothley befürwortete, die Pflanzensorten eher im Rahmen des Sortenschutzrechtes, Tiere dagegen im Patentrecht zu behandeln.

(erschienen in der WELT am 14. Juni 1989)