Die Gefahr, die dem Menschen bereits durch geringe Strahlenbelastungen droht, wurde wahrscheinlich bisher unterschätzt. Zu diesem Ergebnis kommt ein Report der Amerikanischen Akademie der Wissenschaften. Erwartet wird jetzt eine Reaktion der Behörden in Form einer Verschärfung der bestehenden Strahlenschutzgesetze.

Die nach fast zehnjähriger Arbeit vorgelegte Studie – 421 Seiten dick und 860000 Dollar teuer – ist die genaueste, die jemals zu diesem Thema durchgeführt wurde. Das Risiko, an Krebs zu erkranken, ist demzufolge drei bis vier Mal so groß wie vor angenommen. Die Resultate der Kommission zu den biologischen Auswirkungen ionisierender Strahlung (BEIR V), die derzeit aus 17 unabhängigen Medizinern und Strahlenforschem besteht, werden mit großer Wahrscheinlichkeit zu einer Herabsetzung der gesetzlich zulässigen Grenzwerte für ionisierende Strahlung führen.

Ionisierende Strahlen gehen nicht nur von Röntgengeräten und Atomlagen aus. Sie entstehen auch beim radioaktiven Zerfall verschiedener Elemente der Erdkruste und sind in der kosmischen Höhenstrahlung enthalten. Im menschlichen Körper kann diese Strahlung zu Veränderungen des Erbmaterials (Mutationen) führen und Krebs auslösen. Seit langem streiten sich Wissenschaftler darüber, wieviel Strahlung der Körper verkraftet, bevor es zu irreparablen Schäden kommt. Gibt es eine untere Grenze, bis zu der ionisierende Strahlen unbedenklich sind? Kann man von der verhältnismäßig hohen Strahlendosis, die bei Versuchstieren zur Entstehung eines Krebsgeschwürs führt, überhaupt Rückschlüsse ziehen auf die Wirkung kleiner Strahlenmengen?

Die bisherigen Richtlinien zum Strahlenschutz beruhen – nicht nur in den Vereinigten Staaten – zum großen Teil auf der Erfassung der Krebsfälle bei den Überlebenden der Atombombenabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki. „Diese Daten sind die bei weitem wichtigste Quelle zur Risikoabschätzung“, so Professor Albrecht Kellerer, Vorsitzender der Strahlenschutzkommission des Bundesumweltministers. Die amerikanische Expertengruppe war sich aber in ihrem letzten Report aus dem Jahre 1979 über die Bewertung der vorliegenden Daten nicht einig geworden: Im Abschlussbericht standen sich die widersprüchlichen Meinungen zweier Fraktionen gegenüber.

Nun hat man beobachtet, dass die Zahl der Krebsopfer unter den Überlebenden von Hiroshima und Nagasaki auch 40 Jahre nach dem Abwurf der Bomben weiter zunimmt und inzwischen weit über den früheren Voraussagen der Wissenschaftler liegt. Nachdem Physiker Anfang der achtziger Jahre auch noch die Schätzungen über die damals freigesetzten Strahlenmengen nach unten korrigiert hatten, ergibt sich nun ein völlig neues Bild.

Die Gammastrahlung etwa – hauptverantwortlich für den größten Teil der Krebserkrankungen – war also nur etwa halb so stark, wie zuvor geglaubt. Wenn aber die freigesetzte Strahlung geringer war, als angenommen, und dennoch zu mehr Krebstoten führte als erwartet, mussten die früheren Modelle falsch sein. Für 95000 Überlebende wurde daher mit einem immensen Aufwand nachgerechnet, wie viel Strahlung sie im August des Jahres 1945 aufgenommen hatten. Dabei kalkulierten die Experten nicht nur die Abschwächung der Strahlenwirkung durch Luft und Luftfeuchtigkeit mit ein, sondern auch die Schutzwirkung von Fenstern, Dächern und Mauerwerk.

Auch ob die Atombombenopfer dem Explosionsherd zu- oder abgewandt waren und welche Körperseite am stärksten betroffen wurde, floss in die Berechnungen mit ein. Gegenwärtig richten sich die Bemühungen der Forscher darauf, auch noch die empfangene Strahlendosis für einzelne Organe zu ermitteln. Schon heute lässt sich aber sagen, dass das Risiko, nach einer geringen Dosis ionisierender Strahlen an Krebs zu erkranken, drei bis vier Mal größer ist, als bisher angenommen. Obwohl von der Kommission keine öffentliche Stellungnahme erwartet worden war, sagte deren Vorsitzender, Arthur C. Upton, auf einer Pressekonferenz, er erwarte eine Reaktion der Behörden in Form verschärfter Strahlenschutzgesetze.

Dieser Meinung ist auch Warren Sinclair, Präsident des Nationalen Strahlenschutzrates der Vereinigten Staaten. Er sagte, unter dem Druck der neuen Studie könne sich seine Organisation sehr wohl veranlasst fühlen, den gegenwärtigen Grenzwert für Angestellte in Nuklearbetrieben herabzusetzen. Auswirkungen sind auch in der Bundesrepublik Deutschland zu erwarten. „BEIR V ist ein wichtiger Meilenstein für die Risikoabschätzung“, so Kellerer. Der Experte erwartet, dass ein neuer Richtlinienentwurf bereits im Verlauf der nächsten Wochen fertiggestellt wird.

Für 1991 sei dann mit offiziellen neuen Empfehlungen zu rechnen. „Ich glaube, dass die Internationale Strahlenschutzkommission (ICRP) empfehlen wird, die maximal zulässige Strahlenexposition auf 1,5 oder 2 rem pro Jahr herabzusetzen.“ Derzeit gilt in der Bundesrepublik für beruflich strahlenexponierte Personen noch ein jährlicher maximaler Wert von 5 rem. Nach Schätzungen von Kellerer liegt die Zahl der Menschen, deren Strahlenbelastung in Höhe dieses Grenzwertes gelangt, bundesweit bei etwa 100. Im Durchschnitt nehmen die rund 50 000 Menschen, die hierzulande unter das Strahlenschutzgesetz fallen, aber nur 0,5 rem auf. Diese Dosis ist nicht einmal das Doppelte dessen, was der Durchschnittsbürger jährlich verkraften muss.

(erschienen in der WELT am 22. Februar 1990)

Originalliteratur:

National Research Council: Health Effects of Exposure to Low Levels of Ionizing Radiation: BEIR V. ISBN-10: 0309039959. (Kostenloser Download)

Was wurde daraus? Inzwischen sind wir beim 7. Bericht des BEIR Kommittees angelangt. Laut Wikipedia sind sie noch immer eine wesentliche Grundlage der internationalen Strahlenschutzregeln, unter anderem auch der in Deutschland geltenden Grenzwerte gemäß Strahlenschutzverordnung. Die Grenzwerte wurden tatsächlich verschärft und liegen heute für Menschen, die beruflich mit Strahlung zu tun haben, bei 20 Millisievert. Das entspricht 2 rem und etwa dem 7-fachen dessen, was man natürlicherweise an Strahlung aufnimmt – oder auch einem CT-Scan, wie er bei manchen medizinischen Untersuchungen (Herz, Krebs) notwendig ist.