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Weniger Hürden für die Gentechnik

Verbraucherinitiativen und Umweltschutzverbände, die der Gentechnik kritisch gegenüberstehen, sehen sich ab Anfang nächsten Jahres einer ihrer wichtigsten Waffen beraubt: Öffentliche Anhörungen werden im Rahmen von Genehmigungsverfahren für die meisten Produktions- und Forschungsanlagen abgeschafft. Auch wenn die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen diskutiert wird, müssen besorgte Anwohner ebenso wie weitgereiste Fundamentalisten künftig auf das Medienspektakel einer öffentlichen Anhörung verzichten.

Als „eine skandalöse Nacht- und Nebelaktion, mit der handstreichartig versucht wird, die Bürgerinnen und Bürger aus der Diskussion um die Gentechnik auszugrenzen“, kritisierte denn auch Beatrix Tappeser vom Öko-Institut Freiburg die von der Regierungskoalition durchgesetzten Änderungen. „In den vergangenen Wochen avancierte die Gentechnik zum traurigen Exempel für den Abbau von Öffentlichkeitsrechten“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung von 25 Umweltorganisationen, Forschungsinstituten und Bürgerinitiativen. Dabei wird allerdings verschwiegen, daß – schriftlich formulierte – Einwände gegen die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen nach wie vor von Bundesgesundheitsamt, Umweltbundesamt und der Biologischen Bundesanstalt Braunschweig im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens geprüft werden müssen.

Schneller als erwartet haben sich Bund und Länder über die noch offenen Fragen bei der Novellierung des Gentechnikgesetzes geeinigt. Die von Gesundheitsminister Horst Seehofer angestrebten Vereinfachungen werden damit ohne wesentliche Abstriche zum Jahresbeginn Gesetzeskraft erlangen – nicht zuletzt deshalb, weil weitreichende Änderungswünsche auf einer Sitzung des Bundesrates am 5. November nicht von allen SPD-regierten Ländern getragen wurden. Das verzweifelte Bemühen des Gesetzgebers, der nach eigenem Bekunden kaum noch wettbewerbsfähigen deutschen Gentechnikbranche neues Leben einzuhauchen, findet damit seinen vorläufigen Abschluß.

Neben der drastischen Reduktion der Anhörungen hat auch die Verkürzung beziehungsweise Abschaffung der Genehmigungsverfahren für Arbeiten in den Sicherheitsstufen 1 und 2 als wichtigstes Element der Novelle die Beratungen unbeschadet überstanden. Die Sicherheitsstufe 1 betrifft Organismen wie das Darmbakterium Escherichia coli oder die Bäckerhefe, die kein Risiko für Mensch und Umwelt darstellen. Hier wird künftig in jedem Fall eine Anmeldung genügen. Die bisher vorgeschriebene Beteiligung eines Expertengremiums – der Zentralen Kommission für biologische Sicherheit – entfällt.

Vereinfachungen gibt es auch für die Sicherheitsstufe 2 („geringes Risiko“), in der sich nicht nur Bakterien wie die Erreger von Cholera und Legionärskrankheit finden, sondern auch Pilze der Gattungen Aspergillus und Candida, die bei immungeschwächten Patienten lebensbedrohliche Infektionen hervorrufen können. Bei Forschungsarbeiten mit diesen Organismen bleibt den Behörden künftig nur noch ein Monat, um einen Genehmigungsantrag zu bearbeiten, statt wie bisher drei. Ein nicht fristgerecht bearbeiteter Antrag gilt als genehmigt. Öffentliche Anhörungen für gewerbliche Anlagen wird es nur noch in den Fällen geben, wo dies ohnehin nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz vorgeschrieben ist.

Im Vermittlungsausschuß mußten letzte Woche nur noch zwei Punkte geklärt werden, wobei sich in beiden Fällen die Länder mit ihren Vorstellungen durchsetzen konnten. Demnach wird die Zustimmung des Bundesrates bei Rechtsverordnungen, die der Umsetzung von EG-Richtlinien dienen, auch weiterhin erforderlich sein. Eine von Regierung und Koalition vorgesehene Konzentration der Entscheidungsgewalt beim Bau gentechnischer Anlagen ist ebenfalls vom Tisch. Neben den für die Gentechnik zuständigen Behörden müssen damit auch weiterhin beispielsweise die für Bau- und Wasserrecht zuständigen Ämter konsultiert werden.

Eine Identität zwischen geltenden EG-Richtlinien und dem Gentechnikgesetz ist damit allerdings noch nicht hergestellt, wie Wolf-Michael Catenhusen (SPD) einräumte. Ausgeklammert wurde auch die Frage, ob Pilotanlagen für die Herstellung klinischer Prüfware ein Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen, sagte der ehemalige Vorsitzende der Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnik“. Als einziges Bundesland beharrte Hessen bisher auf dieser sogenannten 10-Liter-Regelung und machte damit vor allem der Frankfurter Hoechst AG das Leben schwer.

Davon unbeirrt hat sich der Großkonzern inzwischen erneut aufs Glatteis begeben: Im bayerischen Germering kann es Anfang November wieder einmal zu Protesten gegen geplante Freilandversuche; diesmal mit gentechnisch veränderten Mais- und Rapspflanzen. Die Gewächse unterscheiden sich von ihren natürlichen Artgenossen durch ein zusätzliches Gen, welches sie unempfindlich macht gegenüber dem von der Hoechst AG hergestellten Unkrautvernichtungsmittel „Basta“ (Phosphinotricin).

Auf der vom Bundesgesundheitsamt (BGA) geführten Anhörung waren zwar nur rund 200 der 20000 Einwender erschienen, um ihre Argumente mündlich vorzutragen. Ob diese sich aber in Zukunft an die neuen Spielregeln des Gentechnikgesetzes halten werden, ist keineswegs sicher. Medienvertreter sehen der Fortsetzung des Verfahrens am 13.12. daher mit Spannung entgegen. Genehmigt werden dürfen Freilandversuche auch nach der Novellierung nur dann, „wenn nach dem Stand der Wissenschaft im Verhältnis zum Zweck der Freisetzung unvertretbare schädliche Einwirkungen auf Leben und Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen sowie die sonstige Umwelt in ihrem Wirkungsgefüge und Sachgüter nicht zu erwarten sind.“

Neben dem vom Lehrstuhl für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der Technischen Universität München gestellten Antrag liegen dem BGA noch sechs weitere vor: Die Universität Bielefeld beabsichtigt an zwei Standorten in Niedersachsen und Brandenburg gentechnisch veränderte Stämme des Bakteriums Rhizobium meliloti freizusetzen. Die Bakterien gehören zur Familie der „Knöllchenbildner“, die Stickstoff aus der Luft binden und ihren pflanzlichen Symbiosepartnern als Dünger zur Verfügung stellen können. Außerdem will das Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung in Köln Kartoffelpflanzen erproben, die mit gentechnischen Methoden gegen das Kartoffelblattrollvirus immunisiert wurden.

Die meisten Anträge, nämlich fünf von sieben, betreffen aber Pflanzen, die gegen das Hoechst-Herbizid Basta resistent sind.  Während der Versuch in Germering von Mitarbeitern der TU München durchgeführt wird, plant Hoechst unter eigener Regie vier ähnliche Experimente in Gersten (Niedersachsen), Friemar (Thüringen) Wörrstadt (Rheinland-Pfalz) und Gersthofen bei Augsburg.

Die Versuche sind Voraussetzung für eine kommerzielle Nutzung des Gens auch in Deutschland. Über die Größe dieses Marktes konnte Hoechst-Pressesprecher Jürgen Cantstetter keine Angaben machen. „Aber wenn es zu einer Zulassung kommt, wollen wir das sehr breit vermarkten.“ Dabei denkt man in Frankfurt nicht daran, genmanipulierte Pflanzen – etwa durch eine Tochterfirma – selbst zu Vertreiben. Vielmehr soll interessierten Saatgutproduzenten eine Lizenz angeboten werden, die es den Firmen erlauben würde, das Resistenzgen in ihre eigenen Sorten einzuklonieren. Weil dieser zusätzliche Arbeitsaufwand das Saatgut eher verteuern würde, rechnet Cantstetter nicht damit, daß die herbizidresistenten Gewächse in Entwicklungsländern zum Einsatz kommen.

Bereits getestet wurden Basta-resistente Tabak- und Tomatenpflanzen 1989 in Frankreich und Kanada, in den Jahren 1990 bis 1992 außerdem Sommerraps und Winterraps, Mais und Sojabohnen. Dabei sei „auf eindrucksvolle Weise die ausgezeichnete Verträglichkeit der gegenüber dem Herbizid resistenten Pflanzen“ bestätigt worden, sagte Dr. Ernst Rasche, Leiter der Geschäftseinheit Saatgut des Konzerns. Bei einem dreijährigen Versuchsprojekt zur Sicherheitsforschung, das im englischen Ascot von Wissenschaftlern des Imperial College Silwood Park durchgeführt wurde, seien keine besonderen Risiken festgestellt worden. Allerdings kam Basta damals beim Vergleich der Wettbewerbsfähigkeit transgener Rapspflanzen mit ihren unveränderten Stammlinien gar nicht zum Einsatz. Auch die Frage, ob das Resistenzgen – wie von Kritikern behauptet – auf andere Pflanzen und möglicherweise Bodenbakterien übertragen werden kann, und ob dies nachteilige Folgen für das jeweilige Ökosystem hätte, wurde bisher nicht eindeutig beantwortet.

Umstritten ist zudem, ob der Einsatz herbizidresistenter Kulturpflanzen letztlich zu einer umweltverträglicheren Unkrautbekämpfung führen wird oder zu einem erhöhten Verbrauch von „Pflanzenschutzmitteln“. Einerseits würden zum Schutz der Kulturen vergleichsweise geringe Mengen Basta ausreichen, das schnell zu unschädlichen Folgeprodukten abgebaut wird. Andererseits könnte die Verlockung groß sein, gerade deshalb alles „totzuspritzen“, was sich nicht verkaufen läßt.

Ein Blick auf die Statistik zeigt jedenfalls, daß fast 70 Prozent der rund 1000 Freilandversuche an über 40 Pflanzenarten, die bisher in den OECD-Staaten genehmigt wurden, die Entwicklung herbizidresistenter Gewächse zum Ziel hatten. Der Rest verteilt sich auf Experimente zum Schutz vor Insekten, Viren und anderen Krankheitserregern.

Die geplanten Versuche der Hoechst AG sollen mit der Aussaat Anfang Mai 1994 beginnen und nach drei Vegetationsperioden mit der Ernte im Oktober 1996 abgeschlossen sein. Neben der Zulassung sollen sie laut Firmenangaben auch „Erkenntnisse über die Vorteile dieses Herbizids im Vergleich zu herkömmlichen Behandlungsverfahren liefern“. Erstmals zugelassen wurde Phosphinotricin 1984 in Deutschland, mittlerweile wird es in 45 Ländern als sogenanntes Totalherbizid verkauft, das Kulturpflanzen und Unkräuter gleichermaßen schädigt und darum bisher weitgehend auf den Obst- und Weinbau beschränkt war. Per Gentransfer, so hoffen die Hoechster, könnte dieses Manko überwunden werden. Der Weg dahin erscheint – zumindest im Rückblick – gleichermaßen logisch und clever:

Phosphinotricin hat strukturelle Ähnlichkeit mit der in jedem Organismus vorkommenden Glutaminsäure, einem der rund zwanzig Bausteine, aus denen Proteine zusammengesetzt werden. Es hemmt ein Enzym, das Glutaminsäure und Ammoniak zu Glutamin – einem weiteren Eiweißbaustein – verbindet. Letztlich stirbt die Pflanze also an einer „Ammoniakvergiftung“. Bei Mensch und Tier wird Ammoniak dagegen durch einen anderen Entgiftungsmechanismus entsorgt.

Um nun die Wirkung von Basta auf die „unerwünschte Begleitflora“ zu begrenzen, verfielen Wissenschaftler bei der belgischen Biotechnologiefirma Plant Genetics Systems und bei Hoechst unabhängig voneinander auf die Idee, die schützenswerten Kulturpflanzen mit einem Resistenzgen auszustatten, welches Phosphinotricin zerstört. Sie fanden solch ein Gen in Bakterien der Gattung Streptomyces und übertrugen es auf eine Vielzahl von Nutzpflanzen.

Ähnliche Versuche mit einem anderen Resistenzgen sind auch bei den Firmen Ciba-Geigy, Du Pont, ICI, Shell und Unilever schon weit fortgeschritten. Auch wenn die Produkte der Chemieriesen bisher noch nirgendwo auf dem Markt sind, scheint die Entwicklung kaum mehr anzuhalten. Die bereits 1987 ausgesprochene Ablehnung herbizidresistenter Pflanzen durch die Enquete-Kommission „Chancen und Risiken der Gentechnologie“ des Bundestages ist offenbar ungehört verhallt.

(erschienen in den VDI-Nachrichten vom 3. Dezember 1993)

Gentechnik: Freilandversuch mit Petunien gescheitert

31000 gentechnisch veränderte Petunien, die seit Mai auf dem Gelände des Max-Planck-Institutes für Züchtungsforschung wachsen, hatten keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Allerdings erlebten die Genetiker einige Überraschungen.

Das erste Freisetzungsexperiment mit gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland ist beendet. Ziel des heftig umstrittenen Versuches war es, „springende Gene“ zu isolieren, Erbanlagen also, die nicht wie der überwiegende Teil der genetischen Information einen festen Platz auf dem fadenförmigen Erbgutstrang – der DNA – haben.

Für Pflanzengenetiker ist die Petunie ein nützliches Werkzeug. Beim Kölner Freilandversuch allerdings machte das heiße Wetter im August die Pläne der Forscher zunichte. (Von M.S. del., J.N.Fitch lith. [Public domain], via Wikimedia Commons)

Streng genommen ist das Experiment gescheitert, weil es den Forschern nicht gelungen ist, das ursprünglich gesetzte Ziel zu erreichen. Allerdings erlebten die Wissenschaftler um Professor Heinz Saedler am Kölner Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung eine Überraschung die „uns wahnsinnig fasziniert und die wir in Zukunft weiter studieren wollen“, erklärte der Genetiker vor der Bonner Wissenschaftspressekonferenz.

Die springenden Gene (Transposons) sind nur schwer zu beobachten, da ein Ortswechsel nur äußerst selten erfolgt. Saedler und sein Kollege Peter Meyer haben nun eine Art Falle gebaut, mit der sie hofften, dieses merkwürdige Verhalten der Transposons nachweisen zu können. Sie verfrachteten dazu ein Gen aus dem Mais in die Petunien, welches der weiß blühenden Elternlinie eine lachsrote Farbe verlieh. Aus den Petunien wurden durch diese Genmanipulation „transgene“ Pflanzen, Organismen also, die Erbanlagen einer fremden Art in sich tragen.

Zwischen 10000 und einer Million Petunienblüten, wären nach den Schätzungen der Forscher nötig gewesen, um das seltene Ereignis zu erfassen. Dann nämlich, wenn ein Transposon an die Stelle springt, an der das Maisgen sitzt, wird die Erbinformation zur Produktion des Blütenfarbstoffes zerstört, die entsprechende Blüte – so dachten die Wissenschaftler – müsste sich dann durch den Verlust der roten Farbe verraten.

Verabschiedet sich das Transposon später wieder von seinem Wirkungsort, so wird die ursprüngliche Erbinformation wiederhergestellt; es entstehen rotweiß gepunktete oder gestreifte Blüten, allesamt Zeugen der verborgenen Aktivität von Transposons. Weil sich die erforderliche Anzahl von Petunien nur in einem gigantischen Gewächshaus unterbringen ließen, stellten die Forscher den Antrag auf einen Freilandversuch, der wegen mutmaßlicher Gefahren für Mensch und Umwelt auf heftige Opposition in der Öffentlichkeit und bei den meisten Parteien stieß.

Nach einer öffentlichen Anhörung und vor Verabschiedung des Gentechnikgesetztes erhielten die Kölner Wissenschaftler die amtliche Genehmigung für die erstmalige Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Deutschland. Am 14. Mai dieses Jahres wurden die Pflanzen ausgebracht, im Juni standen die Forscher dann vor einem rotblühenden, 5000 Quadratmeter großen Feld, und harrten gespannt der wenigen Blüten, die ihre rote Farbe verlieren sollten. Nach der Hitzewelle des Augustes allerdings stellten sie zu ihrem Erstaunen fest, dass sich sämtliche Pflanzen weiß gefärbt hatten.

Schuld waren allerdings nicht die Transposons, wie sich bald herausstellte, sondern das intensive ultraviolette Licht und die hohen Temperaturen, welche zu einem Abbau des empfindlichen Blütenfarbstoffes geführt hatten. Nachdem die roten Blätter abgeworfen wurden, bildeten sich neue, doch wurde auch diesmal eine überraschend hohe Anzahl von weißen, rotweiß gestreiften oder gepunkteten Blüten beobachtet – jedenfalls weitaus mehr als die Wissenschaftler erwartet hatten.

Einige weiße Petunien, die von Gegnern der Gentechnik heimlich angepflanzt wurden, erkannten die Forscher schnell als „Kuckuckseier“, was von Professor Josef Schell mit der Bemerkung quittiert wurde, dies sei ein gelungener Witz gewesen. Derartige Aktionen wären ihm lieber als angedrohte Bomben.

Eine Untersuchung der restlichen Pflanzen, von denen 17 mit molekularbiologischen Methoden genau geprüft wurden, zeigte, dass die beobachteten Farbänderungen hier ebenfalls durch Umwelteinflüsse zustande kamen. Die wenigen Transposons, welche wirklich gesprungen waren, konnten von den Genetikern nicht dingfest gemacht werden. Das Steuerelement des Farbstoffgens war verändert worden, eine Entwicklung, die die Wissenschaftler nicht vorausgesehen hatten.

Anfang Oktober wurde der Antrag für das zweite Freilandexperiment gestellt. Das soll dann helfen, einige der Fragen zu beantworten, die im ersten Experiment aufgeworfen wurden.

(erschienen in der WELT am 1. November 1990. Aktualisiert am 1. Mai 2017)

Was ist daraus geworden? Da ich selbst Molekularbiologie studiert habe, erschien mir die Kritik von Umweltschützern und Grünen an derartigen Versuchen teils unfundiert, teil ideologisch motiviert (siehe auch dieser ZEIT-Artikel). Sicherlich hat man damit vielen Wissenschaftlern und auch der Industrie das Leben schwer gemacht. Den weltweiten Siegeszug der Grünen Gentechnik konnten deren Gegner allerdings nicht aufhalten. Bis heute gibt es keinen Nachweis, das damit auch nur ein einziger Mensch zu Schaden gekommen wäre.