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Neues vom „Aids-Skandal“

Im Skandal um den Vertrieb von nicht ausreichend auf HIV getestetem Blutplasma sind in den vergangenen Tagen neue Details bekannt geworden. Im Falle der Koblenzer Firma UB Plasma wurden jeweils zwei bis vier Proben von verschiedenen Einzelspendern zusammen getestet, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Norbert Weise. Durch dieses Vorgehen sei die Sensitivität des Antikörpertests vermindert worden. „Wir vermuten, daß bei dieser Methode das diagnostische Fenster um etwa sechs Wochen verlängert wird.“

Eine weitere gravierende Verletzung der Vorschriften war das sogenannte „visuelle Testen“, bei dem eine mögliche Verfärbung der Teströhrchen zunächst nur mit dem bloßen Auge abgeschätzt wurde. „Wenn eine Verfärbung sichtbar war, hat man den kompletten Test gemacht; wenn nicht ging man davon aus, daß die Proben HIV-negativ seien“, erklärte Weise. Vorgeschrieben ist dagegen eine exakte maschinelle Bestimmung der optischen Dichte.

Bei den drei bekannt gewordenen Infektionen, die mit Spender Nummer 2505 in Verbindung gebracht wurden, hätten zwei womöglich vermieden werden können, wenn entsprechend den Vorschriften getestet worden wäre, mutmaßte Weise. Das Plasma eines weiteren HIV-positiven Spenders ist vermutlich nie in den Verkehr gelangt. Eine Niederlassung der Koblenzer Firma im rumänischen Bukarest hatte die zugehörige Blutprobe zum Testen nach Deutschland eingeschickt, wobei die Infektion erkannt wurde. Hinweise darauf, daß Plasma dieses Spenders vertrieben wurde, gibt es laut Schmidt bisher nicht.

Mittlerweile wurden von den 24000 sichergestellten Rückstellproben, die eine Überprüfung der ursprünglichen Testergebnisse gestatten, an der Universitätsklinik Mainz gut 10000 untersucht und mit den Eintragungen in den sichergestellten Laborbüchern verglichen. „Bis jetzt stimmen alle Ergebnisse mit denjenigen der Firma überein“, sagte Dr. Franz-Josef Schmidt, leitender Regierungsdirektor im Bezirk Koblenz gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Auch dem Testlabor der Firma Haemoplas im niedersächsischen Osterrode wird vorgeworfen, die einschlägigen Vorschriften verletzt zu haben. Laut dem Sprecher im Gesundheitsministerium, Thomas Steg, sind in diesem Fall jedoch keine Rückstellproben vorhanden, die einen Vergleich der Testergebnisse ermöglichen würden. Die „Aufwandsentschädigungen“ in Höhe von etwa 50 Mark pro Spende, die sowohl von UB Plasma als auch von Haemoplas gezahlt wurden, bringen nach Meinung von DRK-Sprecher Fritz Duppe ein erhöhtes Infektionsrisiko mit sich und sollte deshalb abgeschafft werden. Duppe zitierte eine Studie, wonach in Deutschland etwa jeder Hundertausendste unbezahlte Spender HIV-infiziert ist. Bei den bezahlten Spendern seien Infektionen dagegen acht Mal häufiger anzutreffen.

(erschienen im Deutschen Ärzteblatt am 3. Dezember 1993)

Wege zu sauberem Blut

Horst Seehofer hat keine Angst vor Bluttransfusionen. „Niemand kann absolute Sicherheit versprechen“, räumte der Bundesgesundheitsminister zwar gegenüber dem Nachrichtensender n-tv ein. Dennoch würde er sich bei Bedarf eine Transfusion verabreichen lassen. Kaum ein Drittel der Bundesbürger teilt indessen die Zuversicht des umstrittenen Politikers, wie eine Umfrage des Wickert-Instituts ergab.

Selbst die Zahl der Blutspenden ist im Gefolge des „Aids-Skandals“ zurückgegangen. Obwohl dabei wegen der einmaligen Verwendung sterilisierter Nadeln jegliches Infektionsrisiko ausgeschlossen ist, bleiben laut einem Sprecher des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) bis zu 20 Prozent der Spender lieber zu Hause. Viele Bundesbürger, so scheint es, betrachten inzwischen jeglichen Umgang mit dem lebensspendenden Saft als tödliche Gefahr.

Dagegen betonen Experten auch nach der Verhaftung führender Mitarbeiter der Koblenzer Firma UB-Plasma das äußerst geringe Risiko deutscher Transfusionsempfänger für eine Infektion mit dem Immunschwächevirus HIV seit dem 1. Oktober 1985. Ab diesem Datum durften Blutpräparate nur noch dann in Verkehr gebracht werden, wenn das Ausgangsmaterial zuvor auf das Immunschwächevirus HIV getestet wurde. Entdeckt wurde HIV zwar schon im Mai 1983, die Rolle des Erregers bei der Entstehung von Aids war damals aber unter Fachleuten umstritten, einen Bluttest gab es nicht.

Die 2300 Menschen, die sich in Deutschland durch verseuchtes Blut und Blutprodukte infiziert haben, stellen unter den 60000 gemeldeten HIV-Infizierten eine kleine Minderheit dar. Angesteckt wurden – fast ausschließlich vor Einführung des Bluttests – 1843 Bluter, die wegen der benötigten hochkonzentrierten Gerinnungsfaktoren besonders gefährdet waren. Auf dem Transfusionsweg wurden 462 Menschen infiziert, davon laut Auskunft des BGA „maximal 20“ nach Einführung des Bluttests.

Nicht Schlamperei ist die Ursache für diese „Ausreißer“, sondern die verspätete Reaktion des menschlichen Immunsystems auf den Eindringling: Die gebräuchlichen Tests weisen nämlich das Virus nicht direkt nach, sondern nur die – verspätete – menschliche Abwehrreaktion darauf. Vier bis sechs Wochen, in sehr seltenen Fällen auch sechs Monate können vergehen, bis im Blut genügend Antikörper schwimmen, um das Virus nachzuweisen. Ein zusätzlicher neuer Bluttest (p24 Antigen-Test), der in manchen Bundesländern bereits eingeführt wurde, spürt ein Viruseiweiß direkt auf, und verringert dadurch theoretisch die Dauer des „diagnostischen Fensters“.

Gregor Caspari vom Institut für Medizinische Virologie der Justus-Liebig-Universität Gießen hat allerdings errechnet, daß jede zusätzlich aufgespürte Infektion mindestens 50 Millionen Mark kosten würde, im ungünstigsten Fall bis 400 Millionen. Zum Vergleich: Das Bundesministerium für Gesundheit hat zur Aids-Bekämpfung in den letzten drei Jahren jeweils circa 50 Millionen Mark bereitgestellt. Außerdem befürchtet Caspari eine Anlockung von Risikogruppen durch den neuen Test. Der kann eine Infektion zwar früher anzeigen, aber auch er erfaßt längst nicht alle Infizierten.

Ulrich Kania, leitender Oberarzt an der Chirurgischen Universitätsklinik Bonn beziffert das Risiko einer Ansteckung durch Blut und Blutplasma aus Einzelspenden heute auf etwa eins zu dreihunderttausend bis eins zu einer Million, Caspari hält den letzteren Wert für realistischer. Diese Zahlen müssten allerdings in Bezug gesetzt werden zu den ungleich größeren Gefahren die vielen Patienten drohen, wenn die Behandlung schwerwiegender Erkrankungen verzögert wird oder ganz unterbleibt, sagte Kania. Auch der Marburger Bund, die Vertretung von rund 57000 Krankenhausärzten, betonte, es gebe keinen Anlaß zu Angst vor Blutübertragungen oder Operationen.

Die Zweckmäßigkeit verschiedener Maßnahmen, die mittlerweile zur Reduktion des verbleibenden Risikos gefordert, geplant oder im Eilverfahren bereits umgesetzt umgesetzt wurden, wird von Medizinern vielfach skeptisch beurteilt. Die Sicherheitsvorkehrungen hängen davon ab, welche Bestandteile des Blutes verarbeitet, und in welcher Menge diese dann an die unterschiedlichen Patientengruppen verabreicht werden.

Nach großem Blutverlust werden vor allem rote Blutkörperchen (Erythrozyten) gebraucht, die für den Sauerstofftransport ins Gewebe verantwortlich sind, außerdem Blutplättchen (Thrombozyten), die für die Gerinnung sorgen und beispielsweise nach einer Chemotherapie oft ergänzt werden müssen. Beide sind nur kurzfristig haltbar; die Erythrozyten drei bis sieben Wochen, die Thrombozyten nur einige Tage. Jede Form von Virusabtötung mit Hitze oder Chemikalien würde diese empfindlichen Blutbestandteile zerstören, das Restrisiko des „diagnostischen Fensters“ muß hier also in Kauf genommen werden.

Unter Plasma versteht man den „Blutsaft“ ohne die zellulären Bestandteile. Er enthält mehrere hundert verschiedene Eiweiße, darunter Antikörper und verschiedene Gerinnungsfaktoren. Das Plasma ist tiefgefroren bis zu einem Jahr haltbar. Vor der Verwendung als „Einzelspenderplasma“ fordert das BGA entweder eine Quarantäne oder ein Verfahren zur Virusinaktivierung. Bei der Quarantäne wird der ursprüngliche Spender nach Ablauf von mindestens vier Monaten ein zweites Mal getestet. Nur wenn er dabei wie schon bei der ersten Blutentnahme „HIV-negativ“ ist, wird das Plasma zur weiteren Verwendung freigegeben. Diese Methode wird von Zentren, die nur Blutplasma sammeln, favorisiert, weil diese einen hohen Anteil regelmäßig wiederkehrender Spender haben.

Die Blutspendedienste befürchten allerdings große Versorgungslücken bei Einführung dieser Maßnahme. Gerade Organisationen wie das Rote Kreuz, die einen auch im internationalen Vergleich sehr niedrigen Anteil HIV-infizierter Spender haben, sind auch abhängig von Menschen, die sporadisch und oft nur ein einziges Mal spenden. Sie tun dies meist aus Verantwortungsbewußtsein und erhalten dafür lediglich einen Imbiß, bei kommunalen Diensten dagegen eine „Aufwandsentschädigung“ von fünfzig Mark.

Die Spenden dieser Personen könnten nicht nachgetestet werden und würden nach einem Jahr ungenutzt verderben. Die entstehende Lücke müßte dann durch Importe – vorwiegend aus den USA – geschlossen werden. Dort findet aber ebenfalls keine Doppeltestung statt; der Anteil von HIV-Infizierten an der Gesamtbevölkerung ist außerdem deutlich höher als in Deutschland.

Als Alternative zur Quarantäne wird deshalb von einigen DRK-Diensten die Virusinaktivierung von gefrorenen Frischplasma bereits praktiziert, mit der die wichtigen transfusionsübertragenen Viren (neben HIV auch verschiedene Hepatitis-Viren) abgetötet werden.

Mindestens die Hälfte allen gespendeten Blutes wird in Deutschland zur Herstellung von sogenannten „Pool-Produkten“ verbraucht. Dies sind hochkonzentrierte Eiweiße wie der für die Blutgerinnung unverzichtbar Faktor VIII. Bis zu 60000 Plasma-Einzelspenden werden dabei zusammengeführt und gemeinsam verarbeitet. Vier verschiedene Inaktivierungsverfahren stehen zur Verfügung, von denen das teuerste – die „feuchte Hitze-Inaktivierung bei 60 Grad“ – sich als das Sicherste erwiesen hat.

Der für einen Großteil der Bluter lebenswichtige Faktor VIII kann seit kurzem auch gentechnisch, also ohne die Verwendung von Blut, hergestellt werden. Umstritten ist, ob dieses Produkt wirklich – wie die etablierten Hersteller von Faktor VIII behaupten – weniger verträglich für das Immunsystem der Patienten ist, oder ob es sich dabei nur um ein vorgeschobenes Argument handelt, mit dem bestehende Marktanteile verteidigt werden.

Prinzipiell ist das nach einer Inaktivierung verbleibende Restrisiko von Plasmapools natürlich davon abhängig, wieviele Krankheitserreger vor der Inaktivierung vorhanden waren. „Der entscheidende Faktor bei der Sicherheit von Blutprodukten ist deshalb die Auswahl der Spender,“ sagt Wolfram Gehrlich in seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Kommission für Virussicherheit von Arzneimitteln der Deutschen Gesellschaft für Virologie. Hier liegt auch der Grund für die Ablehnung bezahlter Spenden durch viele Fachleute im Gesundheitswesen:  Durch die Bezahlung, so wird argumentiert, schafft man eine Motivation, mögliche Gebrechen – und damit Infektionsrisiken – zu verschweigen.

Drogen- und Alkoholabhängige, Strafgefangene und die Partner HIV-infizierter Personen zählen zu den Risikogruppen, die in Deutschland permanent von der Blutspende ausgeschlossen werden müssen. Nach den Richtlinien von Bundesärztekammer und Bundesgesundheitsamt sind außerdem für mindestens sechs Monate gesperrt alle neu Operierten und Empfänger von Blut- und Blutprodukten. Auch das Durchstechen von Ohrläppchen oder Nasenflügel, Tätowierungen, Tropenreisen und zurückliegende Hepatitisinfektionen sind Ausschlußgründe.

Der „vertrauliche Selbstausschluß“ zielt auf Spender unter Gruppendruck wie beispielsweise die Mitglieder freiwilliger Feuerwehren in kleineren Ortschaften, die einmal im Jahr geschlossen zur Blutabnahme gehen. Angehörige von Risikogruppen können nach der Spende durch eine Art Kreuzchen in der Wahlkabine ihr Blut von der weiteren Verwendung ausschließen, ohne sich gegenüber den Kollegen offenbaren zu müssen.

Die in jeder Zehnten Klinik bereits angebotene Eigenblutspende wäre ebenfalls eine Möglichkeit zur Senkung des Infektionsrisikos. Allerdings wird vielfach übersehen, das die dafür nötige viermalige Blutentnahme den Spender unter Umständen stärker gefährden kann, als eine Übertragung von Fremdblut. Die Gefahr eines Herz-Kreislaufversagens während der Prozedur ist besonders bei vorbelasteten älteren Spendern mit ins Kalkül zu ziehen. Minister Seehofers Erkenntnis „Niemand kann absolute Sicherheit versprechen“, trifft bei näherer Betrachtung nicht nur auf den „Aids-Skandal“ zu, sondern auf jede Art von ärztlicher Behandlung.

(Original-Manuskript zu einem Artikel, der am 11. November 1993 in der Süddeutschen Zeitung erschienen ist.)