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Eine Bibliothek auf der Laserdisk

Die Liebhaber von ledergebundenen, goldbedruckten Büchern werden den funkelnden Kompakt-Disketten in ihren Plastikhüllen wenig abgewinnen können. Dennoch: für viele Praktiker, die täglich mit großen Mengen wissenschaftlicher Literatur arbeiten, haben die Glitzerscheiben Dank ihrer gewaltigen Speicherkapazität ihre Reize.

Seit April dieses Jahres bereits nutzen eine Handvoll Interessenten, vorwiegend aus der chemisch-pharmazeutischen Industrie, diese Technik. Ein gemeinsam von den Verlagen Blackwell, Elsevier, Springer und Pergamon gegründetes Unternehmen, die Adonis Ltd. in Amsterdam, verschickt an ihre Abonnenten wöchentlich eine CD, auf der die Inhalte von 350 ausgewählten Zeitschriften zu finden sind. Ein handelsüblicher Personalcomputer mit einem Laufwerk für Kompakt-Disketten und einem angeschlossenen Laserdrucker bilden neben der jährlichen Grundgebühr von 20000 Mark die Grundlage für den Einstieg ins elektronische Bibliothekswesen.

Beim Ausdruck eines Textes werden dann jeweils weitere sechs bis 14 Mark fällig. Dieser Betrag wird von den Verlagen festgelegt, deren Publikationen via Adonis erhältlich sind. „Adonis hat praktisch ein Zählwerk eingebaut, das berechnet, was wann von wem und wie oft ausgedruckt wird“, erklärt Professor Dietrich Götze vom Springer-Verlag.

Das System wurde in erster Linie entwickelt, um die Kosten des Kopierens aus wissenschaftlichen Zeitschriften zu senken und gleichzeitig auch die Gebühren für Urheberrechte einzuziehen. Anders als in Deutschland ist nämlich die Industrie weltweit nicht von der Zahlung dieser Gebühren befreit und auch durchaus Willens, hier ebenso ihren Beitrag zu leisten, wie das bei Schulen, Bibliotheken und Copyshops als selbstverständlich erachtet wird.

Auch das europäische Patentamt, das auf einen möglichst schnellen und vollständigen Zugriff auf Fachinformationen angewiesen ist, verfolgt schon seit Jahren ein Projekt zur elektronischen Literaturerfassung. Dort hat man bereits vor Jahren damit begonnen, etwa 50 Millionen Dokumente in computerlesbarer Form auf optische Speicherplatten zu bannen. Rund 10000 Seiten können auf einer CD gespeichert werden, der Zugriff auf bestimmte Artikel erfolgt dann aufgrund eines ausgefeilten Suchprogrammes mit großer Geschwindigkeit.

Beim Abruf der Texte, die im jetzigen Entwicklungsstadium noch als Bilddateien gespeichert sind, werden aus Bits und Bytes wieder lesbare Buchstaben. Ein angeschlossener Laserdrucker bringt die gespeicherten Fachartikel mit der gleichen Qualität zu Papier, wie ein modernes Kopiergerät. Dies ist zwar für Textpassagen allemal ausreichend, bei Bildern aber bleibt mitunter noch wichtige Information auf der Strecke. Röntgenaufnahmen etwa verlieren während dieses Prozeßes an der Schärfe, die für einen behandelnden Arzt bei vergleichenden Studien nötig wäre.

Schon in zwei bis drei Jahren wird man auch diese Schwierigkeiten beseitigt haben, so Götze. Dann sollte bereits ein Prototyp zur Verfügung stehen, bei dem die eingelesenen Artikel in Text- und Bilddateien getrennt werden. Die Suchmöglichkeiten wären dann praktisch unbegrenzt und auch die Qualität der Abbildungen würde sich kaum noch vom Original unterscheiden.

(erschienen in „DIE WELT“ am 29. Juli 1991)

Neues Benzin schont die Umwelt

Eine verblüffende Variante, die zunehmende Luftverschmutzung in den Griff zu bekommen, wurde in den Vereinigten Staaten entwickelt. Nicht mit Bio-Alkohol, Wasserstoff oder Solarkraft sollen die Automobile des 21. Jahrhunderts angetrieben werden, sondern mit – Benzin. Die achtgrößte amerikanische Ölgesellschaft, Atlantic Richfield (Arco), hat nach eigenen Angaben einen Kraftstoff entwickelt, dessen Verbrennung gegenüber normalem Benzin wesentlich umweltfreundlicher sein soll.

Nach Auskunft der Ölgesellschaft könnte der Treibstoff mit der Bezeichnung EC-X (für Emission Control-Experimental) die Menge gesundheits- und umweltschädigender Abgase um fast die Hälfte reduzieren. EC-X ist bereits marktreif, wird aber vermutlich erst Mitte der neunziger Jahre an die Zapfsäulen amerikanischer Tankstellen gelangen.

Der Treibstoff ist zwar teurer als herkömmliches Benzin, hat aber gegenüber anderen Substanzen wie Methanol den Vorteil, daß er in allen Fahrzeugen ohne Umbauten problemlos genutzt werden kann, ohne zu einem Leistungsverlust zu führen. Die Autofahrer werden vermutlich ab 1995 gezwungen sein, den Preisaufschlag für EC-X hinzunehmen.

Dann wird nämlich der Vorschlag der US-Umweltbehörde (EPA) bindend, „umweltfreundliches“ Benzin in den Großräumen Baltimore, Chicago, Hartford, Houston, Los Angeles, Milwaukee, New York City, Philadelphia und San Diego einzuführen.

87 weitere Regionen können dieser Regelung auf eigenen Wunsch beitreten; insgesamt wäre dann mehr als die Hälfte des amerikanischen Benzins „schadstoffarm“ gemäß den Richtlinien der EPA. Unabhängig davon steht der Bundesstaat Kalifornien bereits kurz vor der Verabschiedung neuer Treibstoffnormen. Alle dort ansässigen Ölgesellschaften müssen dann „sauberes“ Benzin verkaufen oder auf alternative Kraftstoffe umsteigen.

Hintergrund der Bemühungen zur Luftreinhaltung ist der „Clean Air Act“, ein Gesetz, das einschneidende Maßnahmen zur Emissionskontrolle zwingend vorschreibt. Zwar wurden bei der Entwicklung verbrauchsarmer Motoren in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte gemacht, doch wurde der Verbesserung des Treibstoffs wenig Aufmerksamkeit zuteil. Erst in jüngster Zeit hat man damit begonnen, auch bei der Herstellung von Benzin an die Umwelt zu denken.

Ein Vorschlag der EPA sieht vor, einen Mindestgehalt von zwei Prozent Sauerstoff für Benzin zwingend vorzuschreiben, was zu einer vollständigeren Verbrennung führen würde. Dies ist durch die Addition von Methanol oder Ethanol zum Treibstoff möglich. Der Zusatz von Schwermetallen soll ebenfalls verboten werden; der Anteil der krebserregenden Chemikalie Benzol würde auf maximal ein Prozent begrenzt. In Deutschland sind derzeit noch fünf Prozent Benzol im Benzin erlaubt.

Der Direktor der EPA, William K. Reilly, kommentierte das neue Programm mit den Worten: „Es handelt sich hier um die vielversprechendste Maßnahme zur Reduktion von ozonbildenden Substanzen, giftigen Emissionen und Kohlenmonoxid in den Großstädten. Die Luftverschmutzung in Amerikas Ballungsräumen wird damit deutlich reduziert werden.“

(erschienen in „DIE WELT“ am 25. Juli 1991)

Schon zehn Kilo Uran reichen aus

Trotz gewaltiger Anstrengungen scheint Saddam Hussein nicht in der Lage zu sein, eigene Kernwaffen herzustellen. Nicht nur die Kontrollen der Internationalen Atomenergie-Organisation und die Aktivitäten des UN-Sicherheitsrates versperren dem Diktator den Weg zur Bombe; auch die technischen Schwierigkeiten sind nicht zu unterschätzen.

Zu diesem Urteil kommt Joachim Fechner, der im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zuständig ist für die Sicherung kerntechnischer Anlagen. Fechner verweist Zeitungsmeldungen, nach denen Studenten aus öffentlich zugänglicher Literatur eine funktionsfähige Atombombe bauen könnten, in das Reich der Fantasie: „Hierbei handelt es sich nicht um eine Atombombe, vielmehr um eine kritische Anordnung spaltfähigen Materials. Damit können Sie keine Kettenreaktion aufrechterhalten, allenfalls Neutronenstrahlung erzeugen, die im Umkreis von bis zu 100 Metern tödlich wirkt.“

Für den Bau einer Atombombe werden theoretisch „nur“ zehn Kilogramm Plutonium oder angereichertes Uran benötigt. Dank eines geheimgehaltenen „Forschungsreaktors“ besitzt der Irak vermutlich jetzt schon 25 bis 40 Kilogramm. Die Anreicherung des Urans könnte mit Tausenden simpler Gaszentrifugen erfolgt sein und eine Reinheit von bis zu 90 Prozent erbracht haben – nicht „ideal“, aber ausreichend für den Bau einer Atombombe.

Allerdings bezweifelt der Sicherheitsexperte, daß im Irak genug „hochkarätiger Sachverstand“ vorhanden ist, um eine Bombe zu zünden. Das spaltbare Material muß dazu nämlich innerhalb von millionstel Sekunden gleichmäßig verdichtet werden, da sonst die atomare Kettenreaktion wieder abbricht. „Dies ist die eigentliche Schwierigkeit; die dafür nötigen Daten sind auch niemals veröffentlicht worden“, so Fechner.

(erschienen auf Seite 1 in „DIE WELT“ am 17. Juli 1991)

Größter Saurier-Schädel gefunden

Den größten Dinosaurierschädel, der jemals gefunden wurde, hat der amerikanische Student Tom Evans im texanischen Big Bend National Park entdeckt. Der 80 Millionen Jahre alte, gehörnte Schädel eines Chasmosaurus ist fast 180 Zentimeter lang und vollständig erhalten. Der Chasmosaurus brachte vermutlich ein Gewicht von fünf Tonnen auf die Waage und erreichte eine Länge von zehn Metern. Bemerkenswerterweise bestand Evans Vorbildung nur aus einem elfwöchigen Kurs der Paläontologie an der Universität Chicago. Die Entdeckung des Saurierschädels gleich am ersten Tag einer Exkursion wurde von Evans Professor, Paul Sereno, als „Jahrhundertfund“ beschrieben. Sereno selbst hatte bereits vor drei Jahren in Argentinien den bisher ältesten Dinosaurier überhaupt ausgegraben, den 230 Millionen Jahre alten Herrerasaurus. (Aus „Science“, Band 252, S. 207).

(erschienen in „DIE WELT“ am 13. Juli 1991)

Was wurde daraus? Offenbar wurde der Fund nach genauerer Inspektion einer anderen Gattung zugeordnet und steht nun als Agujaceratops mariscalensis in den Lehrbüchern. Inzwischen wurden wohl größere Schädel gefunden, doch meine oberflächliche Recherche konnte keinen eindeutigen Rekordhalter ermitteln. Zwei Kandidaten sind ein Triceratops und der mit ihm verwandte Torosaurus.

Mangelware Organspender

Ein Kind – Ausdruck der Liebe und des Vertrauens zwischen zwei Menschen, Ausdruck auch der Hoffnung in die Zukunft. Ein Baby – gezeugt und geboren, weil sein Blut oder seine Organe das Leben eines anderen Menschen retten sollen. Kann es einen größeren Gegensatz geben?

Die enormen Fortschritte der biomedizinischen Grundlagenforschung haben dazu geführt, daß heute mehr Transplantationen durchgeführt werden als je zuvor. Die Erfolgsquoten steigen, auch Eingriffe, die noch vor wenigen Jahren als unmöglich galten, werden zur Routine. Doch zusammen mit dieser erfreulichen Entwicklung wächst die Angst vor Organhandel und dem Mißbrauch der neuen Techniken.

Während Organe in der Vergangenheit zumeist von toten Spendern gewonnen wurden, hat in den Vereinigten Staaten jetzt ein Fall für Schlagzeilen gesorgt, in dem ein Kind erklärtermaßen gezeugt und geboren wurde, um das Leben eines anderen Familienmitgliedes zu retten.

Trotz aller Fortschritte in der Transplantationsmedizin fehlt es nämlich in den USA wie überall an Organen, um den rapide gestiegenen Bedarf zu befriedigen. Obwohl jährlich rund 15000 Operationen vorgenommen werden, stehen mehr als 23000 Menschen auf der Warteliste der zuständigen US-Behörde. Zu häufig verlieren die Patienten das Rennen gegen die Zeit; wahrscheinlich werden 2000 unter ihnen sterben müssen, weil kein geeigneter Spender gefunden werden kann.

Ein Einzelfall veranschaulicht das menschliche Leiden hinter den nackten Zahlen: Vor drei Jahren hatten die Ärzte der 16-jährigen Anissa Ayala die Diagnose „chronische myeloische Leukämie“ gestellt, eine Form des Blutkrebses, die binnen fünf Jahren zum Tode führt (Anmerkung: heutzutage liegt die 5-Jahres-Überlebensrate bei 90 %). Die einzige Chance für das Mädchen bestand in einer Knochenmarktransplantation, doch war trotz verzweifelter Suche in den gesamten USA kein geeigneter Spender zu finden.

Mehr als bei allen anderen Geweben kommt es bei Transplantationen des Knochenmarks darauf an, daß die blutbildenden Zellen von Spender und Empfänger sich möglichst ähnlich sehen. Eiweißstrukturen auf der Oberfläche dieser Zellen werden sonst als fremd erkannt, es kommt zum „Krieg“ zwischen den vermeintlichen Eindringlingen und den Immunzellen des Empfängers.

Eine Art Zufallsgenerator im Erbgut sorgt dafür, daß nur etwa zehn unter einer Million Menschen identische Eiweißstrukturen auf den Oberflächen ihrer Zellen aufweisen. Nur zwischen diesen Menschen ist ein Krieg der Abwehrzellen mit Sicherheit auszuschließen. Die einzige Ausnahme von dieser Regel bilden nahe Verwandte: Weil die väterlichen und mütterlichen Erbanlagen nach der Befruchtung der Eizelle gemäß fester Spielregeln neu gemischt werden, haben Geschwister eine 25prozentige Chance auf „baugleiche“ Abwehrzellen.

Ausgehend von dieser Überlegung beschlossen Anissas Eltern, diese Chance zu nutzen. Nachdem der Vater Anissas eine Vasektomie hatte rückgängig machen lassen wurde Mary Alaya im Alter von 43 Jahren schwanger und brachte im April 1990 Marissa zur Welt, deren Immunzellen sich glücklicherweise als passend erwiesen.

Vor wenigen Wochen war es dann soweit: Ärzte entnahmen der 14 Monate alten Marissa in einer Routineoperation etwa einen achtel Liter Knochenmark, das direkt anschließend der kranken Schwester injiziert wurde. Die Operation am City of Hope National Medical Center im kalifornischen Duarte war für die Spenderin völlig ungefährlich, wenn auch mit vorrübergehenden Schmerzen verbunden. Die behandelnden Ärzte beziffern Alayas Chancen auf eine vollständige Genesung jetzt mit 70 Prozent.

Im Gefolge des aufsehenerregenden Falles ist in den Vereinigten Staaten die Diskussion über die ethischen Aspekte der Transplantationsmedizin neu entbrannt. Eine Umfrage für das Nachrichtenmagazin „Time“ ergab, daß 47 Prozent der Bevölkerung keine moralischen Bedenken dagegen haben, wenn Eltern ein Kind empfangen, um damit das Leben eines anderen Kindes zu retten. 37 Prozent der Befragten hielten diese Vorgehensweise dagegen für unmoralisch.

Als wesentlich problematischer wird dagegen die Verwendung von embryonalem Gewebe zur Behandlung von Krankheiten angesehen. Die Zellen, die sich noch in einem sehr frühen Entwicklungsstadium befinden, sind sehr anpassungsfähig. Transplantate werden vom Immunsystem des Empfängers meist nicht als fremd erkannt.

Eine ganze Reihe von medizinischen Untersuchungen haben ergeben, daß Zellen aus dem Gehirn eines frühzeitig abgetriebenen Föten den Zustand von Patienten verbessern können, die an der Parkinson´schen Schüttellähmung leiden. Knapp die Hälfe der Amerikaner hält derartige Experimente allerdings für unakzeptabel, nur 36 Prozent würden ein solches Vorgehen befürworten.

Der sehr begrenzte Einsatz fötalen Gewebes hat bereits Anlaß zu heftigen Auseinandersetzungen gegeben. Während die Kritiker mit Schrecken feststellen, daß Aldous Huxleys utopischer Roman „Schöne neue Welt“ bereits eingeholt wird vom biomedizinischen Alltag, sehen Patienten mit unheilbaren, aber weit verbreiteten Leiden wie der Alzheimer´schen Krankheit einen Silberstreifen am Horizont.

„Warum“, so fragen sie, „sollte das Gewebe aus einem totgeborenen Fötus nicht benutzt werden dürfen, um das Leiden schwerkranker Menschen zu mildern?“ In den USA aber besteht zur Zeit ein gesetzliches Verbot, öffentliche Gelder zur Erforschung dieser Möglichkeit bereitzustellen. In Deutschland schließt das Embryonenschutzgesetz diese Forschung ebenfalls aus.

Auch Neugeborene, die mit einer tödlichen Mißbildung des Gehirns – einer Anenzephalie – zur Welt kommen, wurden bereits als mögliche Organspender ins Gespräch gebracht. Diese „Gehirnlosigkeit“ tritt bei etwa drei von 10000 Neugeborenen auf und führt in den allermeisten Fällen zu einem Schwangerschaftsabbruch.

Nur in seltenen Ausnahmefällen (etwa bei Zwillingsschwangerschaften, in denen das zweite Kind gesund ist) kommen diese Kinder lebend zur Welt; doch sie sterben dann nach wenigen Tagen im Krankenhaus. Ihre Körper werden anonym bestattet oder enden im Krematorium. Nun wären einige Eltern prinzipiell bereit gewesen, die Organe ihrer hirnlosen Kinder zur Transplantation freizugeben in der Hoffnung, dem schrecklichen Schicksal der Anencephalen doch noch einen Sinn zu geben.

Von dieser Möglichkeit wurde auch in der Vergangenheit schon mehrmals Gebrauch gemacht, in Einzelfällen auch in der Bundesrepublik. Zu den wenigen Ärzten, die sich offen zu dieser Vorgehensweise bekannten, gehört der Münsteraner Gynäkologe Fritz Beller, der aber mit seiner Vorstellung unter den Kollegen überwiegend auf Ablehnung traf. 1989 erklärte die Arbeitsgemeinschaft der Transplantationszentren der Bundesrepublik, anencephale Kinder nicht als Organspender in Betracht zu ziehen.

Bei dieser Entscheidung spielte auch die Tatsache eine Rolle, daß selbst die „hirnlosen“ Kinder nicht hirntot im medizinischen Sinne sind und damit die gesetzliche Voraussetzung für eine Organspende nicht erfüllen. Da nach dem Hirntod dieser Kinder allenfalls noch die Nieren zu nutzen wären, wollte man diese Überlegung trotz des akuten Organmangels in Deutschland nicht weiter verfolgen.

Obwohl noch in weiter Zukunft besteht dennoch die Hoffnung, daß weitere Fortschritte in der Grundlagenforschung es eines Tages ermöglichen könnten, Ärzte, Angehörige und Patienten aus dem ethischen Dilemma zu befreien, das letztlich durch die moderne Medizin heraufbeschworen wurde. Die Zucht großer Mengen spezialisierter Zellen im Reagenzglas etwa könnte die Abhängigkeit von lebenden oder toten Organspendern vermindern helfen.

Wissenschaftler der Universität Sussex im Süden Englands und der schottischen Universität Strathclyde arbeiten derzeit an diesem Problem: Die größte Schwierigkeit bei der Anzucht von Zellen besteht darin, daß diese nur dann zu vermehren sind, wenn sie sich in einem frühen Entwicklungsstadium befinden. Für Transplantationen würden aber spezialisierte Zelltypen wie Leber-, Pankreas- oder auch Nervenzellen benötigt. Dem steht entgegen, daß Zellen in der Regel mit der Spezialisierung ihre Teilungsfähigkeit einbüßen. Caroline MacDonald, Julien Burke und Lynne Mayne glauben, das Problem überwinden zu können, indem sie spezialisierten Zelltypen zur „Unsterblichkeit auf Widerruf“ verhelfen.

Dazu führen die Forscher fremde Gene in ihre Zellen ein. Eines dieser Gene (T) trägt die Anweisung, die Zellteilungen trotz Spezialisierung fortzusetzen – ein Vorgang, der sonst nur in entarteten Zellen beobachtet wird. Das Gen, ein Bruchteil der Erbinformation des Affenvirus SV40, ist schon lange Zeit bekannt und trägt die Bauanleitung für ein Eiweiß – das große T-Antigen -, welches offensichtlich in die Regulation der Zellteilung eingreift.

Die größte Herausforderung besteht für die britischen Wissenschaftler darin, das Fremdgen nach Gutdünken wieder abzuschalten, so daß die Zellen nach einer Transplantation aufhören, sich zu vermehren und den Platz im Körper einnehmen, der ih1en von den behandelnden Ärzten zugewiesen wird. Auch dieses Ziel scheint im Bereich des Machbaren zu legen: Versehen mit einem „genetischen Schalter“ – einem Promotor – kann das Gen für das große T-Antigen nach Belieben an- und ausgeschaltet werden, einfach indem bestimmte Hormone oder Antibiotika zur Nährflüssigkeit der Zellen hinzugefügt werden.

Noch raffinierter ist ein Trick, den der New Yorker Forscher Harvey Ozer erproben will: Er will einen temperaturabhängigen Promotor benutzen, der beispielsweise bei 28 Grad in der Zellkultur den Befehl zur Teilung gibt und sich nach dem Transfer in einen menschlichen Körper bei 37 Grad selbständig abschalten würde.

Derzeit stecken diese Versuche noch in den Kinderschuhen. Die beteiligten Forscher aber könnten uns einen guten Schritt näher bringen an eine „schöne neue Welt“. Eine Welt vielleicht, in der lebensrettende Organe, Gewebe und Zellen in ausreichender Menge und für alle zur Verfügung stehen, ohne daß menschliche Körper als Ersatzteillager dienen müßten.

(erschienen in „DIE WELT“ am 6. Juli 1991)

Was wurde daraus? Die Transplantationsmedizin hat sich ständig weiterentwickelt, doch der Organmangel kostet weiterhin unzähligen Menschen das Leben. Der spektakuläre Fall von Anissa und Marissa Alaya hatte ein Happy-End; beide sind heute wohlauf und die Geschichte wurde unter dem Titel „For the Love of my Child“ sogar verfilmt. Die chronisch myeloische Leukämie, die zum Zeitpunkt des Artikels noch beinahe einem Todesurteil gleichkam, wird heute in der Mehrzahl der Fälle erfolgreich behandelt. Die 5-Jahres-Überlebensraten liegen bei über 90 %.

Viele Schlupflöcher für den illegalen Tierhandel

Seit fünfzehn Jahren gilt in der Bundesrepublik das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA), mit dem der internationale Handel mit gefährdeten Tieren und Pflanzen geregelt werden sollte. Westdeutschland unterzeichnete damals als erster EG-Staat; mittlerweile haben sich 110 Nationen dem Abkommen angeschlossen. Ein Grund zum Jubeln? Die Meinungen gehen auseinander.

Noch vor zwei Jahren wurden von den zuständigen Bundesämtern insgesamt 715 Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz verfolgt. Fast die Hälfte der Verfahren wurde eingestellt, in 80 Fällen kam es zu einer schriftlichen Verwarnung; die Summe der verhängten Bußgelder belief sich auf exakt 27280 Mark. Obwohl von gesetzlicher Seite ein Höchststrafmaß von fünf Jahren Freiheitsentzug vorgesehen ist, kam es bisher noch nie zu einem solchen Urteil. Ein Freibrief also für Gesetzesbrecher? Diese scheinen sich jedenfalls nicht von den langen Listen des WA beeindrucken zu lassen, auf denen mittlerweile über 2000 Tierarten und rund 30000 Pflanzenarten verzeichnet sind.

Mit der bisherigen Rechtsprechung in Sachen Artenschutz ist Umweltminister Klaus Töpfer ebenso unzufrieden wie die Aktionsgemeinschaft Artenschutz oder die Umweltstiftung WWF Deutschland. Auf einer Pressekonferenz am Frankfurter Flughafen, der deutschen Drehscheibe für den illegalen Handel mit geschützten Tieren und Pflanzen, machte der Minister seinem Ärger Luft: „Die Gerichte sollen das Strafmaß voll und ganz ausschöpfen“, so Töpfer, der hinzufügte: „Ich bin für ein Mindestmaß an Freiheitsstrafe in gewissen Fällen.“

Damit enden allerdings die Gemeinsamkeiten zwischen empörten Tierschützern und dem Umweltminister. Der WWF verweist darauf, daß für den deutschen Heimtiermarkt jährlich noch immer 35000 bis 40000 lebende Papageien, 500 bis 1000 Krokodile und Warane sowie mehrere tausend Riesenschlangen eingeführt werden, für die in der Regel weder beim Händler, noch beim Käufer eine artgerechte Unterbringung gewährleistet sei.

Die Aktionsgemeinschaft Artenschutz (AGA) unter ihrem Vorsitzenden Günther Peter schlägt in die gleiche Kerbe: „Im Gegensatz zur Bundesregierung hat die AGA nichts Positives über den Vollzug des Übereinkommens zu berichten.“ Seit dem Beitritt vor 15 Jahren habe sich Deutschland zu einem der weltweit größten Verbraucher bedrohter Arten entwickelt.

Dem widerspricht der Bundesumweltminister, der auf die stark gesunkenen Einfuhrzahlen etwa für Elfenbein, Landschildkröten und Wildkatzen verweist. Während 1979 noch 66 Tonnen Rohelfenbein von afrikanischen Elefanten in die Bundesrepublik importiert wurden, ging diese Menge auf 0,43 Tonnen einschließlich Elfenbeinschnitzereien im letzten Jahr zurück. Ausschlaggebend für diesen Erfolg dürfte das Inkrafttreten eines internationalen Handelsverbots sein, dessen Verlängerung derzeit heftig umstritten ist. Die Felle wildlebender Katzenarten wie des Ozelot werden gar nicht mehr importiert; 1979 erreichte ihre Zahl noch 121000.

Diese Zahlen sind zwar erfreulich, aber nicht unbedingt sehr aussagekräftig. Sie reflektieren die Tatsache, daß der afrikanische Elefant oder bestimmte Raubkatzen im Laufe der letzten Jahre in die Liste des WA aufgenommen wurden. Die illegalen Importe geschützter Tiere, Tierprodukte und Pflanzen haben dagegen ständig zugenommen. Schuld an dieser Entwicklung sei auch die „katastrophale Unkenntnis“ von Beamten in den neuen Bundesländern und die personelle Unterbesetzung der Artenschutzbeamten in der Bundesrepublik, so die AGA.

Wie Töpfer mitteilte, sollen in einem neuzuschaffenden Bundesamt für Naturschutz 12 zusätzliche Stellen für den Artenschutz geschaffen werden. Detlef Szymanski, Referatsleiter Artenschutz im hessischen Ministerium für Naturschutz, teilte auf Anfrage mit, für den Vollzug der Artenschutzgesetze stünden 13 Beamte zur Verfügung, mit denen „die vorgegebenen Aufgaben erledigt werden könnten, ohne größere Rückstände entstehen zu lassen“.

Einen anderen Weg zum Schutz bedrohter Arten will der Zentralverband zoologischer Fachbetriebe Deutschlands einschlagen, der jetzt eine „Selbstbeschränkung im Handel mit Heimtieren“ beschlossen hat. Über die Artenschutzliste des WA hinaus sollen eine Reihe von Arten nicht mehr öffentlich präsentiert werden. Der Verkauf weiterer Arten, die besondere Ansprüche an die Haltung stellen, wird für die Mitglieder des Verbandes künftig mit einer Beratungspflicht gekoppelt.

(erschienen in „DIE WELT“ am 3. Juli 1991)